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Allgemeinen Geschäftsbedingungen


 

§ 1 - Geltung und Bedingungen


1. Lieferungen, Leistungen und Angebote der uniquecom GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen von Auftragnehmern unter Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der uniquecom GmbH schriftlich bestätigtwerden.

 

3. Der Auftragnehmer wickelt die ihm erteilten Aufträge auf dienstvertraglicher Basis ab.

 

 

§ 2 - Angebot und Vertragsabschluss


1. Die Angebote der uniquecom GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der uniquecom GmbH. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

 

2. Der Auftrag zur Erarbeitung einer Direktmarketing-/Direct-Sales- Aktion (Beratung, Durchsprache und Planung sowie die Ausarbeitung einer Gesprächskarte und eines Gesprächsleitfadens) ist gesondert zu erteilen und zu berechnen.

 

3. Nach Auftragsbearbeitung durch die uniquecom GmbH erhält der Auftraggeber ein Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, das zunächst nicht ausschließlich ist und von der uniquecom GmbH frei widerrufen werden kann. Erst mit vollständiger Honorarzahlung des Auftraggebers wird ihm das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt.

 

 

§ 3 - Preise


Soweit nicht anders angegeben, hält sich die uniquecom GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der uniquecom GmbH genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen
werden gesondert berechnet. Die Erteilung des Auftrages zur Durchführung einer Direktmarketing-/Direct-Sales-Aktion ist als gesonderter Auftrag zu berechnen.

 

 

§ 4 - Zahlung


1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der uniquecom GmbH sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Die uniquecom GmbH ist berechtigt, trotzanderslautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

 

2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die uniquecom GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

 

3. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist die uniquecom GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite oder in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.

 

 

§ 5 - Gefahrenübergang


Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Lieferung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Betriebsstätte der uniquecom GmbH verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der uniquecom GmbH unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

 

§ 6 - Gewährleistung


Der Auftraggeber muss der uniquecom GmbH Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, sind der uniquecom GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

 

 

§ 7 - Geheimhaltungspflicht


Die uniquecom GmbH verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller ihr bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, hat sie diesen Personen die gleiche Pflicht zur vertraulichen Behandlung aufzuerlegen. Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

 

 

§ 8 - Haftungsbeschränkung


1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die uniquecom GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

 

2. Es obliegt dem Auftraggeber, die von der uniquecom GmbH vorgeschlagenen Werbemaßnahmen unter Berücksichtigung der gegebenen Verhältnisse und der Besonderheiten der Branche daraufhin überprüfen zu lassen, ob sie wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind. Die uniquecom GmbH übernimmt insoweit keine Haftung. Keine Haftung übernimmt die uniquecom GmbH außerdem für die Richtigkeit und Vollständigkeit oder Zulässigkeit von Texten und Gestaltungen. Unsere Haftung beschränkt sich hier auf Vorsatzund grobe Fahrlässigkeit.

 

3. Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt angelieferter Druckvorlagen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Desgleichen haftet er dafür, dass solche Druckvorlagen nicht Urheberrechten Dritter unterliegen. In allen Fällen stellt der Auftraggeber die uniquecom GmbH von Ansprüchen Dritter frei.

 

 

§ 9 - Kündigung


Das Vertragsverhältnis kann während eines Projekts von beiden Seiten zu jeder Zeit mit einer Frist von 5 Werktagen gekündigt werden, sofern keine andere Kündigungsfrist vertraglich vereinbart wurde. Der Auftragnehmer behält sich bei eventuellem Zahlungsverzug den sofortigen Rücktritt vomVertrag vor.

 

 

§ 10 - Rücktrittsvereinbarung


Für den Fall, dass durch den Auftraggeber eine Kündigung oder eine Reduzierung des beauftragten Projektumfanges erfolgt, werden die nicht mehr zu erbringenden Leistungen mit einer Ausfallpauschale in Höhe von 50% der infolge Kündigung nicht zur Entstehung gelangten Honoraransprüche sowie evtl. ein Mindermengenzuschlag auf bereits erbrachte Leistungen abgerechnet. Sofern sich nach verbindlicher Festlegung des Starttermins einzelner Projektdurchgänge Verschiebungen ergeben, die nicht vom Auftragnehmer verursacht werden, können Ausfallhonorare berechnet werden. Sie betragen je für das Projekt geplanten Telefonagenten 200,00 Euro und je geplanten Teamleiter/-assistenten 500,00 Euro täglich.

 

§ 11 - Verjährungsfrist

 

Die regelmäßige Verjärungsfrist beträt 3 Jahre.

(Paragraph 195 / 199 des BGB)

 

 

§ 12 - Konkurrenzverbot


Die Mitarbeiter(innen) im Telefonservice dürfen bis 12 Monate nach Beendigung der Auftragsdurchführung nicht vom Auftraggeber als Arbeitnehmer(innen) oder freie Mitarbeiter(innen) angestellt oder direkt beauftragt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Verstoß gegen diese Bestimmungen eine Konventionalstrafe von 10.000,00 Euro zu berechnen.

 

§ 13 Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrags nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in einem Vertrag Lücken befinden, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

 

 

§ 14 - Erfüllungsstandort und Gerichtsstand


Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mühldorf.
HR Traunstein HRB: 19321


 

Stand September 2009

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